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   VGH Bayern, 08.03.2021 - 21 ZB 20.31620   

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https://dejure.org/2021,5271
VGH Bayern, 08.03.2021 - 21 ZB 20.31620 (https://dejure.org/2021,5271)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.03.2021 - 21 ZB 20.31620 (https://dejure.org/2021,5271)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. März 2021 - 21 ZB 20.31620 (https://dejure.org/2021,5271)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AsylG § 78 Abs. 3, Abs. 4 S. 4
    Erfolgloser Zulassungsantrag von in Ungarn anerkannt Schutzberechtigter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Ablehnung eines Asylantrags einer Staatsangehörigen der Arabischen Republik Syrien als unzulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus VGH Bayern, 08.03.2021 - 21 ZB 20.31620
    Neben einer substantiierten Darlegung, welches entscheidungserhebliche Vorbringen das Verwaltungsgericht nicht zur Kenntnis genommen oder nicht in Erwägung gezogen haben soll, muss jedenfalls auch ausgeführt werden, inwiefern der aus Sicht des Rechtsmittelführers nicht ordnungsgemäß berücksichtigte Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (vgl. BVerwG, B.v. 19.8.1997 - 7 B 261.97 - juris Rn. 4; B.v. 23.9.2009 - 9 B 64.09 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 27.7.2005 - 1 ZB 05.30554 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94

    Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung

    Auszug aus VGH Bayern, 08.03.2021 - 21 ZB 20.31620
    Die (vermeintlich) fehlerhafte Verwertung von Tatsachen ist grundsätzlich nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem sachlichen Recht zuzuordnen (vgl. BVerwG, B.v. 2.11.1995 - 9 B 710.94 - juris Rn. 5 f.).
  • BVerwG, 30.07.2014 - 5 B 25.14

    Divergenzrüge bei Abweichen von der Rechtsprechung des Gerichtshofes der

    Auszug aus VGH Bayern, 08.03.2021 - 21 ZB 20.31620
    Mit der Kritik an der tatrichterlichen Sachverhalts- und Beweiswürdigung kann die Annahme eines Gehörsverstoßes daher grundsätzlich nicht begründet werden (vgl. BVerwG, B.v. 30.7.2014 - 5 B 25.14 - juris Rn. 13; BayVGH, B.v. 2.11.2015 - 13a ZB 15.30205 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 14.06.1999 - 4 B 18.99

    Vertreter, vollmachtloser; Prozeßvollmacht; Kostentragung; Verschulden; isolierte

    Auszug aus VGH Bayern, 08.03.2021 - 21 ZB 20.31620
    Allein aus der Kostenentscheidung des angefochtenen Urteils, in der dem Kläger, auch soweit er obsiegte, gemäß § 155 Abs. 1 Satz 3 VwGO die Kosten des Verfahrens auferlegt wurden, ergibt sich wegen § 158 Abs. 1 VwGO, wonach eine isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung unzulässig ist, keine Beschwer, die den Antrag auf Zulassung der Berufung rechtfertigen würde (vgl. BVerwG, B.v. 14.6.1999 - 4 B 18.99 - juris Rn. 7; Olbertz in Schoch/Schneider, VwGO, Stand Juli 2020, § 158 Rn. 5).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2015 - 11 A 2515/14

    Nachweis einer Verfolgung wegen der Religionszugehörigkeit im Rahmen einer

    Auszug aus VGH Bayern, 08.03.2021 - 21 ZB 20.31620
    Es ist nicht Aufgabe des Berufungsgerichts, nicht entsprechend den gesetzlichen Anforderungen dargelegte Fragen in klärungsbedürftige Grundsatzfragen im Sinne von § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG umzuformulieren (OVG NRW, B.v. 14.7.2015 - 11 A 2515/14.A - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 16.11.2001 - 1 B 211.01

    Voraussetzungen einer Verletzung des rechtlichen Gehörs als revisionsbegründender

    Auszug aus VGH Bayern, 08.03.2021 - 21 ZB 20.31620
    Die insofern gebotene Darlegung der Entscheidungserheblichkeit des (angeblich) nicht ordnungsgemäß berücksichtigten Vortrags und damit des Beruhens des angefochtenen Urteils auf dem geltend gemachten Verfahrensmangel (vgl. BVerwG, B.v. 16.11.2001 - 1 B 211.01 - juris Rn. 5) fehlt vorliegend.
  • VGH Bayern, 08.03.2021 - 21 ZB 20.31621

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag in asylrechtlicher Streitigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 08.03.2021 - 21 ZB 20.31620
    Seinen Angaben zufolge reiste er am 13. Oktober 2017 zusammen mit seiner Ehefrau (Klägerin im Verfahren 21 ZB 20.31621) in die Bundesrepublik Deutschland ein und stellte am 10. November 2017 einen Asylantrag.
  • VGH Bayern, 02.11.2015 - 13a ZB 15.30205

    Asylrecht, Afghanistan, unmenschliche Behandlung, Trainingslager, Taliban,

    Auszug aus VGH Bayern, 08.03.2021 - 21 ZB 20.31620
    Mit der Kritik an der tatrichterlichen Sachverhalts- und Beweiswürdigung kann die Annahme eines Gehörsverstoßes daher grundsätzlich nicht begründet werden (vgl. BVerwG, B.v. 30.7.2014 - 5 B 25.14 - juris Rn. 13; BayVGH, B.v. 2.11.2015 - 13a ZB 15.30205 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 23.09.2009 - 9 B 64.09
    Auszug aus VGH Bayern, 08.03.2021 - 21 ZB 20.31620
    Neben einer substantiierten Darlegung, welches entscheidungserhebliche Vorbringen das Verwaltungsgericht nicht zur Kenntnis genommen oder nicht in Erwägung gezogen haben soll, muss jedenfalls auch ausgeführt werden, inwiefern der aus Sicht des Rechtsmittelführers nicht ordnungsgemäß berücksichtigte Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (vgl. BVerwG, B.v. 19.8.1997 - 7 B 261.97 - juris Rn. 4; B.v. 23.9.2009 - 9 B 64.09 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 27.7.2005 - 1 ZB 05.30554 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 27.07.2005 - 1 ZB 05.30554
    Auszug aus VGH Bayern, 08.03.2021 - 21 ZB 20.31620
    Neben einer substantiierten Darlegung, welches entscheidungserhebliche Vorbringen das Verwaltungsgericht nicht zur Kenntnis genommen oder nicht in Erwägung gezogen haben soll, muss jedenfalls auch ausgeführt werden, inwiefern der aus Sicht des Rechtsmittelführers nicht ordnungsgemäß berücksichtigte Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (vgl. BVerwG, B.v. 19.8.1997 - 7 B 261.97 - juris Rn. 4; B.v. 23.9.2009 - 9 B 64.09 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 27.7.2005 - 1 ZB 05.30554 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 08.03.2021 - 21 ZB 20.31621

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag in asylrechtlicher Streitigkeit

    Ihren Angaben zufolge reiste sie am 13. Oktober 2017 zusammen mit ihrem Ehemann (Kläger im Verfahren 21 ZB 20.31620) in die Bundesrepublik Deutschland ein und stellte am 29. Januar 2018 einen Asylantrag.
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